Liebe Kunden,
es gibt auch gute Nachrichten. Denn aufgrund der aktuellen Rechtslage der Landesverordnung, darf und soll und kann ich Ihre Terminwünsche als Handwerksbetrieb - nach den folgenden Regeln - erfüllen:
Ich bleibe auch während des bundesweiten Lockdowns ab dem 16.12.2020 für Sie da und mein Studio bleibt für Termine nach Terminabsprache geöffnet.
Grundlage hierfür bildet die Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2
Auszug aus der Ersatzverkündung : (Stand 15.12.2020 16:00 Uhr)
„§ 8 Einzelhandel
(1) Verkaufsstellen des Einzelhandels sind für den Publikumsverkehr zu schließen.“„§ 8 Absatz 1 Satz 1 gilt nicht für Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe, soweit der Verkauf nur von untergeordneter Bedeutung ist.“
So bekommen wir das gemeinsam hin
Ja, im Flur und dem Vorraum und während Ihres Aufenthaltes im Büro besteht Mundschutz Pflicht. Da wir während des Shootings den nötigen Abstand von mindestens 1,50m einhalten, ist während des Shootings ein Verzicht auf Mund-/Nasenschutz möglich (und natürlich für ein schönes Ergebnis auch gewünscht)
Aktuell dürfen Personen aus maximal 2 Haushalten an einem Foto-Shooting teilnehmen.
Ich bin für Sie da! Gerade JETZT!
Bleiben Sie gesund,
Ihre fotografin Sandra König